Hallo,
ich bin dabei meine erste Anwendung im Mac App Store anzubieten. Dazu trage ich mich in den nchsten Tagen in das Mac Developer Program ein.
Die Anwendung ist erstmal nur in deutscher Sprache geplant. Wie sollte eine Eula aussehen? Ist diese auf den deutschsprachigen Markt anzupassen (wir haben ja schrfere Verbraucherrechte)?
Hat man beim Mac App Store nicht zentral nur die von Apple?
Es scheint weitere Möglichkeiten zu geben.
https://forum.xojo.com/1955-commercial-software-licence
Von daher wäre es interessant wie ihr es zur Zeit macht.
Man kann pro App eine Eula hinterlegen!
Ich habe hier meine Eula für DACH. Ihr dürft die gerne benutzen, aber natürlich ohne Gewähr, das muss jedem klar sein!!!
Softwarelizenzvertrag
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Allgemein
Diese Softwarelizenz regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Lizenznehmer oder der Lizenznehmerin (allgemein Lizenznehmer) und OnlyMac e.K. - Stefan Sicurella (Lizenzgeber). Dieser Softwarelizenzvertrag regelt ausschließlich Produkte von OnlyMac e.K. und nicht von anderen Produkten, die im AppStore angeboten werden.
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Lizenzbedingungen:
Mit dem Akzeptieren dieser Softwarelizenz erhält der Lizenznehmer das unübertragbare und nicht ausschließliche Recht, die Software auf seinem Mac-Produkt oder einem Mac-Produkt, das er benutzt, zu nutzen. Durch die Installation der Software bestätigt der Lizenznehmer, dass er die Bestimmungen dieser Softwarelizenz akzeptiert. Ohne das Akzeptieren dieser Softwarelizenz ist die Verwendung der Software in jeglicher Form untersagt.
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Gewährleistung und Unterstützung:
Bei Problemen oder technischen Fragen wenden sie sich ausschließlich an OnlyMac e.K., entweder per E-Mail unter blablabla oder über unsere Webseite: http://www.onlymac.de
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Garantie/Gewährleistung:
Ausschließlich OnlyMac e.K. ist verantwortlich für jedweden Garantie- oder Gewährleistungsanspruch.
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Art und Umfang der Gewährleistung/Haftungsausschluss
Ausschließlich OnlyMac e.K. und NICHT Apple ist der Ansprechpartner für jedweden Anspruch!
OnlyMac e. K. übernimmt keine Haftung für Schäden, die Dritten dadurch entstehen, dass der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, noch haftet OnlyMac gegenüber Dritten für indirekte, zufällig entstandene oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Aufbau, der Herstellung, dem Verkauf, dem Support oder der Verwendung der Lizenzprodukte entstehen. Unter keinen Umständen übertrifft die Summe der Haftung für direkte Schäden durch die Nutzung der Lizenzprodukte die Höhe der für die Lizenzprodukte erhobenen Lizenzgebühren.
Haftungsausschluss:
Die hier zum Verkauf angebotene Software und Ihre Dokumentation wird ohne jede Gewährleistung für Funktion, Korrektheit oder Fehlerfreiheit zur Verfügung gestellt.?Für jedweden direkten oder indirekten Schaden - insbesondere Schäden an anderer Software, Schäden an Hardware, Schäden durch Nutzungsausfall und Schäden durch Funktionsuntüchtigkeit der Software, kann weder OnlyMac e.K. noch der Autor haftbar gemacht werden. Ausschließlich der Benutzer haftet für die Folgen der Benutzung dieser Software.
Diese Software wurde mit größter Sorgfalt entwickelt, jedoch können Fehler niemals ausgeschlossen werden. Es kann daher keine Gewähr für die Sicherheit Ihrer Daten übernommen werden. Für regelmäßige Sicherheitskopien (Backups) ist der Benutzer alleine verantwortlich.
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Eigentumsrechte:
OnlyMac e. K. garantiert nach bestem Wissen, dass die Lizenzprodukte nicht in Urheberrechte Dritter eingreifen oder gegen Urheberrechte Dritter verstoßen. Ausschließlich OnlyMac e. K. und NICHT Apple ist der Ansprechpartner für jedwede Ansprüche.
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Rechtssicherheit:
Der Lizenznehmer erklärt ausdrücklich, dass er nicht in einem Land wohnt, welches durch ein Embargo der US-Regierung belegt ist oder als “Terroristen unterstützend” eingestuft wurde.
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Anschrift des Entwicklers:
bla
bla
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Amtsgericht, USTID, Steuernummer, usw
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Dritthersteller Lizenzbedingungen:
Durch das Kaufen der Software bestätigt der Lizenznehmer, dass er die Bestimmungen dieser Softwarelizenz akzeptiert. Ohne das Akzeptieren dieser Softwarelizenz ist die Verwendung der Software in jeglicher Form untersagt.
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Drittbegünstigte:
Sowohl OnlyMac e.K als auch der Lizenznehmer akzeptieren, dass Apple und Apple-Tochterunternehmen Drittbegünstigte dieses Lizenzvertrages sind und, sofern der Lizenznehmer den Vertrag durch den Kauf der Software akzeptiert, Apple berechtigt ist dieses Lizenzvertrag als Drittbegünstigter gegen den Lizenznehmer durchzusetzen.
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Salvatorische Klausel (Vertragsgültigkeit): Sollte sich eine der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen gemäß bestehenden oder künftigen Gesetzen als nicht durchsetzbar oder ungültig erweisen, bleibt die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen hiervon unberührt und diese bleiben in vollem gesetzlich zulässigen Umfang gültig.
Danke auch!
Zu Punkt 7. Rechtssicherheit eventuell eine Anmerkung meinerseits: Nicht das Land, in dem der Lizenznehmer wohnt ist entscheidend, sondern das Land in dem er das Produkt einsetzt.
Zustzlich wrde ich noch einen Passus bzgl. Datenschutz/-rechte einbinden. Die Situation in sterreich (und auch den meisten EU-Staaten) ist restriktiver denn im US-Recht von Firmen wie Apple, Microsoft, Google, Facebook gehandhabt wird. Einige der Lizenzbestimmungen dieser Standard-Softwarepakete widersprechen dieser heimischen Rechtslage. Laut den Informationen meiner Rechtsvertretung gengt ein dahingehender Hinweis (Disclaimer) durchaus.